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Das ABO+ wird als Sichtausweis ausgestellt, daher entfällt das Entwerten bei
Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dies gilt auch bei Fahrten mit Regionalzügen.
Bei einer eventuellen Kontrolle muss das ABO+ zusammen mit einem Personalausweis
vorgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Für sie genügt es, den Abo+ Ausweis vorzuweisen.
Wenn das ABO+ aus irgendeinem Grund nicht vorgewiesen werden kann (vergessen, verloren usw.) ist ein gültiger Fahrschein zu lösen.
Bei Missbrauch wird das ABO+ vom Kontrolleur oder dem Busfahrer unverzüglich eingezogen.
Das zuständige Landesamt legt den Zeitraum des Fahrausweisentzuges fest, der von mindestens einem Monat bis zu höchstens einem Jahr betragen kann.
In diesem Zeitraum kann weder um ein neues Abo+ noch um ein Duplikat angesucht werden.
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