Beschluss der Landesregierung Nr. 2193 vom 31.08.2009 - Artikel 6, Absatz 2

Tarife und Benützungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol

Artikel 6 - Abonnements / Allgemeine Hinweise

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2. Ermäßigte Abonnements sind vorgesehen für: 
  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, in Südtirol ansässig sind oder in Südtirol arbeiten;
  2. Zivilinvalidinnen und Zivilinvaliden, die Anspruch haben auf finanzielle Hilfeleistung im Sinne des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, in geltender Fassung;
  3. in Südtirol ansässige Schwerbehinderte und Arbeitsinvalidinnen und Arbeitsinvaliden der Kategorien 1a, 2a, 3a und 4a;
  4. in Südtirol ansässige große Arbeitsinvaliden mit INAIL Rente, deren Arbeitsfähigkeit um nicht weniger als 74 % abgenommen hat,
  5. in Südtirol ansässige Kriegsversehrte und Zivilversehrte infolge Kriegseinwirkung.