Fahren Sie in ganz Südtirol mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und entdecken Sie die Vorteile des Transportverbundsystems
Der Südtirol Pass ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Fahrschein und gilt auf allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Südtirol.
Der Südtirol Pass kann von allen Personen angefordert werden, die in Südtirol ansässig sind oder dort arbeiten, zur Schule gehen oder studieren. In Südtirol Ansässige können den Südtirol Pass gegen Vorlage eines Personalausweises oder einer Ersatzerklärung beantragen. Nicht Ansässige legen eine Bestätigung über die Einschreibung/Besuch in eine Schule oder eine Universität oder ein Dokument als Nachweis für die Arbeitstätigkeit in Südtirol vor.
Der Fahrpreis für den Südtirol Pass unterscheidet sich in vier aufeinander folgende Stufen:
Die Ausstellung des Südtirol Pass ist kostenlos.
Die Bezahlung des Fahrpreises kann wie folgt erfolgen:
Der Südtirol Pass ist ein Jahr ab der ersten Entwertung gültig.
Der Südtirol Pass kann, mit einer Ersatzerklärung über die Voraussetzungen, von Jahr zu Jahr erneuert werden. Erfolgt die Erneuerung nach der Frist von 60 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit, werden die nach Ablauf der Gültigkeit bis zum Datum der Erneuerung akkumulierten Kilometer wieder auf Null gestellt.
Wer den Südtirol Pass nicht erneuern möchte, kann innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit die Rückerstattung der nicht genützten Beträge und der Kaution beantragen, wobei der Fahrausweis abzugeben ist.
Für in Südtirol ansässige Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren wird der Südtirol Pass zum folgenden ermäßigten Fahrpreis angeboten:
Gegen Vorlage eines Personalausweises und einer Meldeamtsbescheinigung oder einer entsprechenden Ersatzerklärung, oder eines Nachweises, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Familie handelt, kann der Südtirol Pass für Familien für jedes anspruchsberechtigte Familienmitglied beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind: