Information zum Schutz der Personenbezogenenen Daten

Diese Informationen werden im Sinne des Art. 13 des „Datenschutzkodex” (Legislativdekret Nr. 196 vom 30.06.2003) gegeben und haben das Ziel, in klarer und vollständiger Weise die Verwendung der personenbezogenen Daten zu beschreiben. Für etwaige weitergehende Information kann sich der Kunde an das Südtirol Pass Büro der SAD Nahverkehr AG, Italienallee 13/N, I-39100 Bozen (BZ), Tel. 0471.450450, eMail privacy@sad.it, wenden.

Zweck und Art der Datenverarbeitung:

Laut Beschluss der Landesregierung Nr. 979 vom 20. Juni 2011 werden zum Abschluss und zur Verwaltung des Vertrages, für die Erbringung der notwendigen Dienstleistung, die Verarbeitung (Sammlung und Verwendung) zweier Arten von personenbezogenen Daten benötigt:
a) meldeamtliche Daten, die vom Nutzer im Augenblick der Unterzeichnung des Abonnements und danach im Moment der Vertragserfüllung, mitgeteilt werden;
b) Daten, welche die Standorterhebung des des Nutzers betreffen und zwar die Erhebung von Datum, Uhrzeit und Ort des Ein- und Ausstiegs des betreffenden Transportmittel (geographische Lokalisierung). Die meldeamtlichen Daten werden hauptsächlich in digitaler Form durch Informatiksysteme verarbeitet. Die Daten der Standorterhebung werden automatisch im Augenblick des Ein- und Ausstiegs aus den Transportmitteln, durch die freiwillige Annäherung des Fahrausweises (Badge) durch den Nutzer an das Registrierungsterminal an Bord der Transportmittel, erfasst. Alle gesammelten Daten werden einzig und ausschließlich zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Informationen verarbeitet, um die Dienstleistung, laut Bestimmungen des vorgenannten Beschlusses Nr. 979 vom 20. Juni 2011 und aller sich daraus erfolgenden buchhalterischen, steuerlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben, zu er-möglichen oder um eventuelle Rechte zur bestehenden Vertragsbeziehung geltend zu machen. Alle Daten werden nach erfolgter Zweckerfüllung und nach Ablauf des dafür notwendigen Zeitraumes anonymisiert und danach ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Weitere Erklärungen zur Verwendung der Daten der Standorterhebung (geografische Lokalisierung):

Die vom Nutzer verwendeten Fahrscheine (Badge) enthalten die personenbezogenen Daten und einen Identifizierungskode des Nutzers, erlauben jedoch keine direkte Identifizierung des Nutzers. Durch Einlesen des Fahrscheines werden im Bordterminal des Transportmittels der Identifizierungskode des Nutzers, Datum, Uhrzeit und Standort des Ein- und Ausstiegs vom Transportmittel, registriert.
Die Standorterhebung erfolgt durch Registrierung der “Haltestellennummer” unter Verwendung des sich an Bord befindlichen GPS Systems, wobei die “Haltestellennummer” eine interne Information des Informatiksystem der SAD ist, deren Kenntnis keine direkte Standortzuordnung der Haltestelle ermöglicht. Bei Dienstende und Rückkehr des Transportmittels werden die erhobenen Daten an den Zentralrechner übermittelt, um die vorgesehenen und notwendigen Vertragsleistungen (z.B. Berechnung der gefahrenen Kilometer, Ermittlung des angewandten Tarifes, Lastschrift an den Nutzer, Abwicklung der Verwaltungsaufgaben) durchführen zu können. Die Daten der Standorterhebung werden im selben Moment vom Speicher des Transportmittels gelöscht.
Die Daten der Standorterhebung, die sich vorübergehend an Bord der Transportmittels befinden, beinhalten ausschliesslich einen Identifizierungskode des Nutzers, der keine unmittelbare Identifizierung erlaubt und werden in „verschlüsselter” Form aufbewahrt, um Dritten keine Möglichkeit zur Übernahme oder Abänderung derselben zu geben.
Die Daten der Standorterhebung werden in besonders geschützter Form in den Informatiksystemen der SAD nur für die unbedingt erforderliche Zeit zur Durchführung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen und für die Dokumentation der durchgeführten Buchungen oder die Anfrage seitens des Nutzers, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung aufbewahrt. Danach werden die Daten anonymisiert, d.h. die Identifizierung des Nutzers ist nicht mehr möglich. Diese Daten werden ausschließlich für statistische Erhebungen zur Nutzung der Dienste verwendet, welche auch seitens der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen hinsichtlich der Pflichten des Konzessionsvertrages des Nahverkehrsdienstes und die Führung des bestehenden Verkehrsverbundsystems beantragt werden können.
Die detaillierten Daten der Standorterhebung der durchgeführten Fahrten (Datum, Uhrzeit, Standort des Ein- und Ausstiegs) scheinen in den ausgestellten Rechnungen nicht auf (es sei denn, der Nutzer hat dies ausdrücklich verlangt). Die Rechnungen enthalten nur eine Zusammenfassung der gefahrenen Kilometer und der angewandten Tarife. Die Daten zur Standorterhebung können vom Nutzer folgendermaßen abrufen werden:
a) durch Zugriff auf die Internetseite www.suedtirolmobil.info, unter Verwendung der Zugangsdaten, die dem Nutzer bei Unterzeichnung des Vertrages zugewiesen wurden und laut Verzeichnis des Anhanges des “Datenschutzkodex” entsprechend konfiguriert wurden. Dem Nutzer wird nahegelegt die zugewiesenen Zugangsdaten mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese detaillierten Daten zu vermeiden und bei Verdacht, daß jemand in Kenntnis des Passwortes gelangt ist, die unverzügliche Abänderung des Passwortes laut Anleitung auf der Internetseite durchzuführen.
b) durch Benutzung der landesweit vorhandenen “Infokioske” durch Verwendung der übermittelten Zugangsdaten; der Standort der vorhandenen “Infokioske” wird auf der Internetseite www.suedtirolmobil.info angeführt.
c) durch Anfrage der detaillierten Rechnungsaufstellung mit den Daten der Standorterhebungen und der durchgeführten Fahrten, bei Unterzeichnung des Vertrages oder einem späteren Zeitpunkt. Der Nutzer kann sich auch an das SüdtirolPass Büro wenden, um die Löschung der bereits angeforderten detaillierten Daten der Standortbestimmungen für noch ausstehende Rechnungen zu verlangen.

Verpflichtende oder fakultative Art der Mitteilung der Daten und Folgen bei Verweigerung zur Mitteilung derselben:

Die Mitteilung seitens des Nutzers der meldeamtlichen und steuerlichen Daten bei Beantragung der Dienstleitung und bei Vertragsabschluß ist für die Durchführung der beantragten Verwaltungsaufgaben ver-pflichtend. Im Falle einer Verweigerung der Mitteilung der Daten können die beantragten Anfragen und die übermittelten Anträge nicht durchgeführt werden. Die automatisierte Erhebung der Daten zur Standortbestimmung ist unerläßlich und notwendig, um das Tarifsystem laut Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen Nr. 979 vom 20.06.2011 zu verwalten. Die fehlende Registrierung der Zutritte stellt eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Nutzers dar, bei welchen die Verhängung von Verwaltungsstrafen laut Bestimmungen des obgenannten Beschluses oder des Landesgesetzes angewandt werden kann.

Beauftragte für die Datenverarbeitung und Umfang der Mitteilungen:

Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können vom Verwaltungspersonal, vom Personal der Informatikabteilung, vom Personal des Südtirol Pass Büros der SAD, und seitens des Personals der Fahrkartenschalter eingesehen werden. Diese Personen haben die notwendigen Anweisungen zum Schutz der personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als Beauftragte für die Datenverarbeitung erhalten. Die Daten zur Standorterhebung können vom Personal der Informatikaufteilung der SAD Nahverkehr AG oder der beauftragten Servizi s.t. GmbH, aufgrund rein technischer Gründe in ihrer Eigenschaft als “Systemadministratoren”, eingesehen werden. Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können Dritten ( wie z.B. der vom Nutzer mitgeteilten Bank für die Ausstellung des Dauerauftrages) ausschließlich für die Durchführung der direkten Arbeitstätigkeiten im Zuge der vertraglichen Vereinbarungen mitgeteilt werden. Aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge können die melde-amtlichen und vertraglichen Daten der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen mitgeteilt werden, wobei präzisiert wird daß in diesem Falle die Daten, wenn möglich, in anonymer Form übermittelt werden. Es ist keine Verbreitungsform (der wahllosen zur Verfügungstellung an nicht ermittelbare Dritte) der verarbeiteten personenbezogenen Daten jedweder Art vorgesehen. Die Möglichkeit der Mitteilung der Daten an Dritte aufgrund von Gesetzesverpflichtungen oder -vorschriften wie z.B. an öffentliche Körperschaften, Polizeiorgane, Gerichtsbehörden und/oder die Gerichtspolizei ist davon ausgenommen.

Rechte des Nutzers auf die verarbeiteten Daten:

Im Sinne der Artikel 7 bis 10 des Legislativdekretes Nr. 196/03 vom 30.06.2003 erhält der/die Antragsteller/in aufgrund eines Antrages Zugriff auf die eigenen Daten, den Auszug und die Informationen auf diese und kann bei Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen die Aktualisierung, Löschung, Umwandlung in anonymisierter Form und die Sperre verlangen. Für die Ausübung dieser Rechte können Sie sich an die SAD Nahverkehr AG, mit Sitz in Bozen, Italienallee 13/N, in deren Eigenschaft als Rechtsinhaber der Verarbeitung wenden. Die Anträge können an das Südtirol Pass-Büro im Sitz des Unternehmens unter der Telefonnr 0471 450450 oder auch durch Email an: privacy@sad.it gestellt werden. Die Anträge werden entsprechend der Vorgangsweise des “Datenschutzkodex” bearbeitet.

Rechtsinhaber und Verantwortliche der Datenverarbeitung:

Rechtsinhaber aller hier angeführten Daten ist die SAD Nahverkehr AG, Italienallee 13/N, 39100 Bozen. Als Verantwortlicher für die Verarbeitung im Sinne des Art. 29 des “Datenschutzkodex”, wurde die Servzi s.t. GmbH ernannt. Der Rechtsinhaber behält sich die Möglichkeit vor, weitere Verantwortliche für die hier angeführten zu verarbeitenden Informationen, im Sinne des Art. 29 des “Datenschutzkodex”, zu ernennen. Die vollständige und aktualisierte Liste der Verantwortlichen und Ernannten der Datenverarbeitung ist auf der Website www.suedtirolmobil.info zugänglich.

Schutz der personenbezogenen Daten:

Die SAD informiert alle Nutzer, daß alle technischen Mittel und organisatorischen Verfahren angewandt werden, um die Einhaltung der Mindestsicherheitsmaßnahmen laut Beilage des “Datenschutzkodex”, zu garantieren mit dem Ziel , auch hinsichtlich der Erkenntnisse des technischen Fortschrittes, der Risiken von Zerstörung oder Datenverlust, auch der zufälligen, hinsichtlich der besonderen Beschaffenheit und Verarbeitungsart der Daten, des nicht genehmigten Zugriffes, der unerlaubten Verarbeitung, des nicht regelkonformen Zweckes der Datensammlung, durch geeignete und vorbeugende Sicherheits-maßnahmen.

Die SAD informiert, daß laut Art. 37 des “Datenschutzkodex”, die Zustellung, zur Verarbeitung der Daten der Standort-erhebungen, an den Garanten zum Schutz der personenbezogenen Daten, erfolgt ist.
Die SAD teilt mit, daß die Verarbeitung vollständig, gemäß der Verwaltungsmaßnahme des Garanten zum Schutz der pesonenbezogenen Daten vom 09.03.2005, betreffend die Sicherheiten zur Verwendung der “intelligenten Transponder (RFID), erfolgt.