Überland-Abonnement Normaltarif

Ticket gültig bis zum 13. Februar 2012
Überland-Abonnement (image)

Besonders vorteilhaft für alle, die unsere Verkehrsmittel immer auf denselben Strecken benutzen.

Tarife in Euro

Tarif Überland-Abo (Serie 1) Überland-Abo (Serie 2)
Überland-Tagestarif 0,362 0,362
Überland-Kilometerpreis 0,0362 0,0103
Stadttarif 0,65 0,65
Kostenlose Anschlussfahrt Stadt Ja Ja
Antrag auf Neuausstellung Abonnement 10,00 10,00
Jährliche Erneuerung 5,00 5,00

Allgemeine Informationen

Wer ist zum Erwerb berechtigt?

Zum Erwerb eines Überlandabos im Normaltarif sind berechtigt:

  • Alle in der Provinz Bozen Ansässigen;
  • alle Nicht-Ansässigen, die in der Provinz Bozen arbeiten oder zur Schule gehen (in diesem Fall kann dem Abonnement-Antrag die Eigenbescheinigung hinsichtlich des Arbeitsortes oder der Einschreibung an der Schule beigelegt werden).

Welche Verkehrsmittel können benutzt werden?

Das Überland-Abonnement im Normaltarif kann

  • in allen Verkehrsmitteln des Tarifverbundsystems ausschließlich für die auf dem Abonnement angegebene Strecke benutzt werden.

Bitte beachten! Auf den EC-Zügen von DB/OBB/Le Nord und auf den IC/EN-Zügen von Trenitalia sind keine Abonnements des Südtiroler Tarifverbundsystems gültig.

Wie wird dieses Ticket verwendet?

Der in diesen Abos eingespeicherte Code enthält die Abfahrts- und die Ankunftshaltestellen sowie die eventuellen Umsteigehaltestellen. In jedem Abonnement können bis zu drei Umsteigehaltestellen enthalten sein. Es ist außerdem möglich, auf derselben Strecke an einer anderen Haltestelle als der im Code eingespeicherten einzusteigen: Der Entwerter berechnet in diesem Fall nur die tatsächlich gefahrene Fahrtstrecke.
Die personenbezogene Wertkarte kann auch benutzt werden, um innerhalb der Stadtgebiete Fahrten zum Stadttarif von 0,65 Euro durchzuführen, mit Ausnahme für die Überlandlinie, die der Nutzer für Fahrten im Abonnement verwendet. Für diesen Fall nämlich wird automatisch der Wert abgebucht, welcher der Abonnementstrecke entspricht.
Wenn die Abfahrts- oder Ankunftshaltestelle der Abostrecke in Gemeinden mit städtischen Liniendiensten liegt, kann innerhalb von 45 Minuten eine kostenlose Anschlussfahrt mit der Stadtlinie durchgeführt werden.

Für Fahrten mit dem Zug muss die Wertkarte des Abonnements in den eigens aufgestellten Entwertern entwertet werden. Für ein Abonnement mit mehr als einem Ankunftsort muss der Nummerncode des Ankunftsbahnhofs eingegeben werden. Wenn das Abonnement nur einen Ankunftsbahnhof hat, ist die Eingabe des Nummerncodes nicht notwendig, da alles automatisch erfolgt.

Wie lange ist dieses Ticket gültig?

Das Abonnement gilt ein Jahr ab Ausgabedatum.

Wie wird dieses Ticket beantragt?

Das Überland-Abonnement erhält man gegen Vorlage eines Personalausweises oder einer Selbstbescheinigung zu einem Preis von 10,00 Euro bei den autorisierten Verkaufsstellen.

Die Erkennungskarte berechtigt zum Erwerb von personenbezogenen Wertkarten zu je 10,00 Euro. Die Wertkarten sind in zwei Serien unterteilt:

  • Serie 1
    Für die ersten fünf Wertkarten mit einem Gesamtwert von 50,00 Euro wird ein Tagestarif von 36,2 Cent und ein Kilometertarif von 3,62 Cent berechnet;
  • Serie 2
    Ab der sechsten Wertkarte und bis zum Ablauf des Abonnements wird ein Tagestarif von 36,2 Cent und ein Kilometertarif von lediglich 1,03 Cent berechnet.

Wie kann man dieses Ticket erwerben?

Die personenbezogenen Wertkarten der ersten Serie sind erhältlich bei:

Wenn das Abonnement in die zweite Serie übergeht, können die personenbezogenen Wertkarten auch in den Überlandbussen erworben werden.

Erneuerung

Das Abonnement kann dreißig Tage vor und bis zu dreißig Tage nach Ablauf zu einem Preis von 5,00 Euro erneuert werden.

Bei der Erneuerung kann der Betrag für nicht genutzte oder teilweise genutzte Fahrausweise auf die Fahrausweise des neuen Abonnements übertragen werden. Für Fahrausweise aus der zweiten Serie ist die Übertragung unmittelbar; für die der ersten Serie hingegen erfolgt sie erst nach Überprüfung; dabei muss sicher gestellt werden, dass im Gültigkeitszeitraum des Abonnements keine Fahrausweise der zweiten Serie verwendet wurden.

Fahrausweise, die nicht bei der Erneuerung vorgelegt werden, sind weder übertragbar noch rückzahlbar.

Anmerkungen

Wie kann man das Abonnement ändern?

Gegen eine Gebühr von 5,00 Euro können Sie Ihr Abonnement und die dazugehörige Erkennungskarte bezüglich der Abfahrts- und Ankunftsorte abändern lassen. Bei der Änderung kann der Betrag der nicht genutzten Wertkarten des Abonnements auf die Wertkarte des veränderten Abonnements übertragen werden.

Autorisierte Verkaufsstellen

Auer

Bozen

Brixen

Bruneck

Eppan

Innichen

Kaltern am See

Kastelruth

Lana

Leifers

Mals

Meran

Sand in Taufers

Sarnthein

Schlanders

St. Ulrich

Stern

Sterzing

Trient